Traurig: Wer sich als Deutscher auf die BRD verlässt, der ist verlassen!

Von Billy Six
( Kläger & Betroffener )

Zur Inhaftierung des Journalisten Billy Six in Venezuela: Die nachgereichte Begründung für das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen „Six vs. BRD“ wegen unterlassener Hilfeleistung liegt nun vor! Die hiesige Justiz bestätigt sich darin wieder mal als Weltmeister der Formalien-Konditorei. Und Nicht-Juristen müssen den Text auch noch mehrfach lesen, um überhaupt zu verstehen, worum es eigentlich geht – viel Geschwafel und merkwürdige Gedankengänge.

Verwaltungsgerichtprozess Six vs. BRD in Berlin - die Afd sandte Prozess-Beobachter


In Kürze: Es handle sich bei meiner Feststellungsklage von 2020 bis 2023 „gegen die Bundesrepublik Deutschland“ um ein „erledigtes Rechtsverhältnis“, sodass das Kammergericht nicht (mehr) zuständig sei, zu überprüfen, ob die Bundesregierung sich 2018/19 für meine Freilassung aus südamerikanischer Stasi-Haft hätte einsetzen müssen – so wie sie es in vergleichbaren Fällen tat. Entsprechend hätte ich die Klage (so die Anforderung) bereits einreichen müssen, während ich noch in Venezuela in Haft saß. Dass dies praktisch unmöglich war, scheint rechtlich nicht relevant zu sein. Da mir eine „jahrzehntelange Haftstrafe“ gedroht habe, gleichzeitig aber keine „Befürchtung seines Versterbens in Haft“ gegeben sei, hätte ich genügend Zeit gehabt, es zumindest mal zu probieren.

Eine Klage aus der Isolationshaft eines Stasi-Kerkers in einer 8.500 Kilometer entfernten Bananen-Republik? Eine verrückte Idee der fünf Schwarzroben, die so vielleicht in einer Uni-Arbeit umsetzbar sein mag, nicht aber in der harten Realität!

Endlich daheim: Am 18. März 2019 kehrt Billy Six aus Venezuela zurück - hier empfangen von Familie und Anhängern am Flughafen Berlin-Tegel.


Zur Erinnerung: Ich hatte bis kurz vor meiner Befreiung am 15. März 2019 nicht mal einen venezolanischen Anwalt – und Kommunikation war lange Zeit gar nicht, während der zweiten Haft-Phase ab und an mal möglich. Bis zum Ende der Haft drehte sich der Alltagskampf darum, stets aufs Neue ausreichend Trinkwasser, Sonnenlicht, Kontakt zur Außenwelt – und vor allem die Klärung der falschen Anschuldigungen zu erreichen.

Warum in Herrgotts Namen aber hat das bundesdeutsche Gericht nun drei Jahre lang schriftlich und zuletzt auch mündlich verhandeln lassen, – wenn es am Ende ohnehin eine grundlegende „Unzulässigkeit“ sah? Etwa, weil Direktiven von oben fehlten? Um den nebensächlichen Teil zur „konsularischen Betreuung“ ausführlich auszuweiden – und dem Auswärtigen Amt attestieren zu können, dass es hierbei keinen (formalen) Fehler gegeben habe? Oder vielleicht gar, um indirekt zumindest die für meine Familie wichtige Feststellung der von den System-Medien geleugneten Schlüssel-Fakten zu ermöglichen?

Nachdem die bundesdeutsche Presse über Wochen geschwiegen hatte, wurde der Fall - dank des Drucks alternativer Medien - plötzlich bekannt.


Fakten-Check – dies wurde endlich mal gerichtlich bestätigt:

1.) Das Gericht – und dies ist wichtig – hält eine „unterlassene(n) Freilassungsforderung“, ja sogar, dass mir „gegebenenfalls täglich die Chance auf eine Freilassung entgangen“ sei, für eine Tatsache! Bundesregierung und Bundesmedien hatten 2019 noch das glatte Gegenteil behauptet, so etwa Außenamtssprecherin Adebahr in der Bundespressekonferenz am 18. März 2019: Man habe sich „für seine Freilassung eingesetzt“, sogar „von Beginn an“. Selbst der Bundestag wurde in der Debatte vom 21. März 2019 durch Staatsminister Annen (SPD) falsch informiert: Man habe „gegen die Verhaftung von Herrn Six protestiert“ und „diese Vorwürfe mit Nachdruck zurückgewiesen“. Nicht korrekte Aussagen gegenüber Öffentlichkeit und Parlament – das scheint in der BRD nicht strafbar zu sein.

2.) Es gab – anders als behauptet – keinen Protest gegen die Inhaftierung.

3.) Meine Angehörigen wurden nicht rechtzeitig informiert.

4.) Der erste Haftbesuch fand „erst 52 Tage nach Kenntniserlangung“ statt.

5.) Es war nicht die Botschaft, welche mir notwendige Medikamente brachte.

6.) Botschaftsangestellte pflegen persönliche Kontakte zu venezolanischen Oppositionellen.

7.) Eine „venezolanische Abgeordnete“ „konnte erreichen, dass der Kläger durch die Passkontrolle gelangte“, als es um den Heimflug ging.


Unter den Tisch fiel (u. a.):

1.) Meine Befreiung durch den russischen Außenminister und jene der neun anderen Journalisten durch die Außenminister Kolumbiens, Chiles, Spaniens, Frankreichs und der USA (im gleichen Zeitraum) ist für das Gericht rechtlich nicht relevant.

2.) Auf die fehlende Vermittlung eines Rechtsanwalts und die Weigerung in Botschaft und Außenamt, ein Angebot der französischen Anwaltskanzlei „Zimeray & Finelle“ zu mir durchzureichen (bekannt geworden aus der Akte), ging das Gericht im Urteil gar nicht erst ein.

3.) Dass ich als Zivilist – entgegen lokaler Gesetze – vor einem Militär-Tribunal angeklagt war, wurde von der Botschaft nie moniert. Der Antrag meines Anwalts, dies zu rügen, wurde vom Gericht unbeachtet gelassen.



Sehr lehrreich – darum hat sich die BRD-Regierung aus Sicht des BRD-Gerichts dennoch BRD-konform verhalten:

1.) Die BRD sei formal nur „zur konsularischen Betreuung (…) verpflichtet“ – nicht aber, unschuldig Inhaftierte zu befreien oder ihr Leben zu retten. Wenn sie sich parallel für auserkorene Personen wie damals etwa für den Venezolaner Juan Requesens (im gleichen Gefängnis) einsetze, ergebe sich daraus kein Rechtsanspruch für deutsche Staatsangehörige.

2.) Es gilt Handelsrecht. Ohne „Rechtsverhältnis“ – keine Ansprüche. Billy Six „wäre gehalten, einen Schadensersatzanspruch unmittelbar vor den dafür zuständigen Zivilgerichten“ gegen die BRD „anhängig zu machen“. Denn: „Das berechtigte Feststellungsinteresse geht über das bloße Interesse an der Klärung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme hinaus.“ Ohne Moos – nix los.

3.) Wenn Verfehlungen nicht in den Protokollen der Botschaften festgehalten wurden, dann existieren diese juristisch de facto nicht.

4.) Es sei nicht Aufgabe der Botschaft, notwendige Medikamente zu besorgen, sondern nur zu fordern, dass der Haft-führende Staat seine Gefangenen medizinisch versorge ... also nur, „Haltung zu zeigen“, nicht aber selbst zu leisten.

5.) Für die Forderung eines konsularischen Haftbesuchs reichten „Verbalnoten“ an den toten Briefkasten einer bereits nicht mehr voll funktionsfähigen Behörde aus. „Zwar mag es sein“, so das Gericht, „dass manche Staaten keine besondere Besuchserlaubnis für Haftbesuche durch Konsularbeamte fordern (…) Jedoch ist dies offenbar keine allgemeingültige Regel.“ Weil es also in China vielleicht nicht gehe, dürfe man es in Venezuela auch nicht tun – ja nicht einmal versuchen. „Spaß-Fakt“ am Rande: Nach dem landesweiten dreitägigen Stromausfall im März 2019 und unter öffentlichem Druck der AfD kamen die Diplomaten dann plötzlich doch auf direktem Wege zum Gefängnis, weil sie angenommen hatten, ich hätte drei Tage lang kein Trinkwasser mehr gehabt. Eine Flasche brachten sie dennoch nicht mit, denn: Eine Pflicht im BRD-Recht zur Mitnahme von Wasser gibt es nicht – auch in diesem Falle ging es nur darum, „Haltung“ zu zeigen, die Venezolaner ggf. auf ihre Fehler aufmerksam zu machen und herauszufinden, ob Billy Six überhaupt noch am Leben sei.

6.) Es sei auch korrekt gewesen, die Angehörigen von Billy Six nicht zu informieren, da die Regierung dazu rechtlich „nicht verpflichtet gewesen“ sei – sowie „aus datenschutzrechtlichen Erwägungen“. Warum es am Ende dann (verspätet) aber doch noch geschah, bleibt ungeklärt.


Mein Resümee:

Von jenem Staate, der betont, er habe Lehren aus dem National-Sozialismus gezogen – und wolle deshalb nun „Werte, Demokratie, Menschenrechte“ auf der gesamten Welt „feministisch verteidigen“ –, ist in der Praxis nicht viel zu sehen. Zumindest dann nicht, wenn es um vitale Interessen von Bio-Deutschen geht, die nicht systemkonform sind.

Ob die erklärten Staatsziele von Demokratie und Rechtsstaat anständigen Deutschen noch eine Garantie auf Schutz ihrer berechtigten Interessen bieten? Es scheint mittlerweile nachvollziehbar, unkonventionelle Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die den Menschen Unabhängigkeit von BRD-Strukturen gewährleisten – sei es persönlich über die „Flaggen-Theorie“ oder gemeinschaftlich in Selbstversorger-Kolonien.

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